Die Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie und Umwelt der Schweizerischen Evangelischen Allianz lehnt in ihrer Vernehmlassungsantwort den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» ab, der den Bau neuer Kernkraftwerke ermöglicht.
Im Juni 2024 hat die Schweizer Bevölkerung das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen. Damit wird der Weg für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien als Ersatz für die bestehenden Kernkraftwerke geebnet. Die Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie und Umwelt (AKU) der Schweizerischen Evangelischen Allianz nimmt besorgt zur Kenntnis, dass der Bundesrat mit der Ablehnung der Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout-Stoppen)» einen Gegenvorschlag vorlegt, der den Bau neuer Kernkraftwerke ermöglicht. In der Vernehmlassung bittet die AKU den zuständigen Bundesrat Albert Rösti, den Gegenvorschlag zu überdenken und die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Zu den in der Vernehmlassungsantwort ausgeführten Gründen gehört, dass die Fertigstellung eines neuen Kernkraftwerks frühestens ums Jahr 2050 realistisch ist, was zu spät wäre, um die bestehenden Kraftwerke Gösgen und Leibstadt zu ersetzen. Zudem fehlen bei Investitionen in ein neues Kernkraftwerk sowohl private als auch staatliche Mittel, um den Ausbau der neuen Erneuerbaren weiter voranzutreiben. Ohne klare und beständige Rahmenbedingungen wird der Ausbau der klima- und umweltfreundlichen Stromproduktion ausgebremst und die Energiewende gefährdet: Kernkraftwerke produzieren unflexible Bandenergie und sind technisch ungeeignet, um im zukünftigen Energiesystem eine zentrale Rolle zu übernehmen. Auch die enormen Kosten und massiven Kostenüberschreitungen und Verzögerungen aktueller Bauprojekte in mehreren europäischen Ländern müssen uns eine Warnung sein. Diese gravierenden Kostenüberschreitungen bedeuten auch, dass es im besten Fall mehrere Jahrzehnte dauert, bis der «Return of Investment» erreicht werden wird.
Stromgesetz reicht aus
Zusätzlich besteht derzeit kein Handlungsbedarf, denn sieben Jahre nach Inkrafttreten des Energiegesetzes wird die Energiestrategie konsequent umgesetzt. Ein bedeutender Fortschritt ist das 2024 angenommene Stromgesetz, das die Versorgungssicherheit stärkt, den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt und bestehende Förder- und Regulierungsinstrumente erweitert. Eine kürzlich veröffentlichte Studie bestätigt, dass das 2024 verabschiedete Stromgesetz mit seinen Massnahmen ausreicht, um die Klimaziele der Schweiz zu erreichen.